Neues Verpackungsgesetz: ERP-Software kann helfen die Vorgaben zu erfüllen

Am 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft, welches einige neue Pflichten für Unternehmen beinhaltet. Wie schon bei der seit langem vorhandenen Verpackungsvorordnung geht es darum, eine bessere Übersicht darüber zu erhalten, wer Einmalverpackung in den Wirtschaftskreislauf einbringt. Neu ist nun allerdings, dass sich alle Unternehmen, die Ware verpacken, welche irgendwann (nicht nur direkt) an Endkunden oder gleichartige Anfallstellen geliefert wird, bei einer neu geschaffenen Behörde (der Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“) registrieren müssen. Informationen darüber welche Unternehmen das neue Gesetz betrifft und wie die Registrierung genau abläuft, können auf der Internetseite der Zentralen Stelle (www.verpackungsregister.org) oder bei allen IHK abgerufen werden.

ERP-System hilfreich bei der Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes

In diesem Artikel soll darauf eingegangen werden, wie betroffene Unternehmen die Anforderungen in der betrieblichen Praxis erfüllen können. Das neue Gesetzt schreibt vor, dass Unternehmen, die unter das neue Verpackungsgesetz fallen, zumindest jährlich alle Mengen an Verpackungen melden, die sie erstmalig in den Warenkreislauf einbringen. Um dies möglichst einfach zu erreichen, ist der Einsatz eines ERP-Systems von Vorteil. Wenn dort bereits während der Auftragsbearbeitung in der Stückliste zum Verkaufsartikel das benötigte Verpackungsmaterial aufgeführt wird, kann leicht über eine Auswertung die bis dahin verwendete Menge an einem Stichtag ermittelt werden.

Verpackungen mit dem ERP-System verwalten

Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Versand während des Packprozesses alle verwendeten Materialien im System bucht, weil es hier (z.B. aufgrund des Produktionsprozesses) zu Abweichungen gegenüber der ursprünglichen Planung kommen kann. Neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ist es mit einem ERP-System auch möglich immer eine aktuelle Bestandsübersicht der im Unternehmen vorhandenen Verpackungsmaterialien zu bekommen. So kann leicht dafür gesorgt werden, dass kein Versand an einen Kunden daran scheitert, dass kein entsprechendes Verpackungsmaterial vorhanden ist. Werden die Verpackungsmaterialien zusätzlich auch wertmäßig geführt, können die Kosten für die Verpackung den einzelnen Verkaufprodukten zugeordnet werden. Über die Kalkulation können diese Kosten dann auch in den Verkaufpreisen berücksichtigt werden.

Abschließend lässt sich feststellen, dass ein gut eingerichtetes ERP-System die beste Voraussetzung dafür bietet die Anforderungen des neuen Verpackungsgesetzes zu erfüllen und gleichzeitig das benötigte Verpackungsmaterial im Unternehmen optimal zu verwalten.

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